Oft reicht schon eine kleine Unachtsamkeit aus, um einen Unfall im Straßenverkehr zu verursachen. Obwohl der Schock zunächst tief sitzt, ist es maßgeblich, sich nach einem Autounfall korrekt zu verhalten. Durch umsichtiges Handeln ist es möglich, weitere Schäden und Ärger zu vermeiden.
Was kann ich tun, wenn ich Unfallbeteiligter bin?
Wenn es im Straßenverkehr kracht, stehen die meisten Unfallbeteiligten zunächst unter Schock. Ist dieser überwunden, ist es nötig, Ruhe zu bewahren. Das fällt vielen Beteiligten nicht immer leicht. Ist der erste Schrecken überwunden, kocht nicht selten Wut auf. Doch Aggressivität ist ein schlechter Ratgeber. Es ist im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und Unfallbeteiligten nötig, sich korrekt zu verhalten. Doch was ist nach einem Unfall zu tun?
Unfallstelle sichern
Alle Autofahrer lernen im Fahrunterricht, wie sie sich bei Verkehrsunfällen richtig verhalten. Das Wissen geht oftmals schnell verloren. Deshalb sollten Autofahrer in regelmäßigen Abständen an BLS AED Kursen teilnehmen, um die Grundlagen für Lebensrettung und Notfallsituationen aufzufrischen. Ist ein Unfall passiert, ist es wichtig, den Warnblinker zu aktivieren und Warndreiecke aufzustellen. Diese Zeichen signalisieren anderen Verkehrsteilnehmern, dass Vorsicht geboten ist.
Tipp: Die Warndreiecke sind ungefähr 50 Meter entfernt vom Unfallort aufzustellen. Auf Landstraßen sind sogar 100 bis 150 Meter empfohlen. Somit können andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren, die Geschwindigkeit drosseln oder Hilfe anbieten.
Erste Hilfe leisten
Nach dem Unfall ist es ratsam, den Blechschaden und alle Personen zu kontrollieren. Gibt es Schwerverletzte, sind Erste-Hilfe-Maßnahmen vorzunehmen. Neben der Verwendung des Erste-Hilfe-Kastens, ist der Notruf unter 112 zu wählen. Diese Nummer ist in ganz Europa gültig. Wer die Nummer trotz schwerwiegender Verletzung eines Unfallbeteiligten nicht wählt, begeht eine Straftat.
Tipp: Das Mitführen eines Erste-Hilfe-Kastens im Fahrzeug ist nach § 35 h der StVZo gesetzlich vorgeschrieben. Der Verbandkasten muss der DIN 13164 entsprechen und neben Verbandpäckchen auch Heftpflaster, Kompressen und zwei Gesichtsmasken enthalten. Nach der Verwendung ist der Kasten gegen ein neues Modell auszutauschen.
Polizei informieren
Es ist nicht nur empfehlenswert, den Notruf zu wählen, sondern auch die Polizei zu kontaktieren. Das ist immer sinnvoll, wenn
- ein hoher Sachschaden vorliegt
- Personen verletzt wurden
- der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat
- der Unfallgegner betrunken ist oder unter Drogeneinfluss steht
- ein Streit am Unfallort zu eskalieren droht
und mehrere Personen beim Unfall verwickelt wurden. Die Polizei nimmt am Unfallort alle Personalien auf, macht Fotos und erstellt einen Unfallbericht. Gutachter sind mithilfe der Polizeiakten im Anschluss in der Lage, den Unfallhergang zu rekonstruieren und Schuldfragen zu klären.
Tipp: Es ist nicht immer nötig, die Polizei zu rufen. Bei Bagatellschäden reicht es aus, wenn die Unfallbeteiligten vor Ort zu einer einvernehmlichen Einigung kommen.
Wer reguliert nach dem Unfall sämtliche Schäden?
Ganz gleich, ob beim Unfall Personen zu Schaden gekommen sind oder nicht: Der Unfallverursacher setzt innerhalb kürzester Zeit seine Kfz-Versicherung in Kenntnis. Im Idealfall wird die Versicherung telefonisch kontaktiert und der Unfallhergang sowie das polizeiliche Aktenzeichen übermittelt. In der Regel haben die Versicherungsgesellschaften eine Reihe von Fragen. Sie möchten wissen,
- wer die Unfallbeteiligten waren
- ob eine Beschreibung des Unfallhergangs vorliegt
- die Übermittlung einer Unfallskizze möglich ist
- Fotos vom Unfallgeschehen aufgenommen wurden
und amtliche Kennzeichen aller beteiligter Fahrzeuge bekannt sind. Mit diesen Hinweisen ist es dem Versicherer möglich, die Schuldfrage zu klären und eine Schadensregulierung vorzunehmen.
Ein Unfall ist immer mit viel Ärger und Sorgen verbunden. Wer sich jedoch korrekt nach einem Verkehrsunfall verhält, kann das Problem zeitnah aus der Welt schaffen.